Warum muss die wirtschaftlich berechtigte Person ein Post-Identverfahren durchlaufen?

Sehr wichtig, wenn Sie Unternehmer/-in außerhalb der EU sind

Als nichteuropäische/-r Unternehmer/-in macht es Ihnen Freude, mit Menschen oder Firmen aus Europa Geschäfte zu machen. Leider stellt die europäische Bürokratie Aufgaben, die wir dann für Sie lösen - eine davon ist die Vertreterregelung nach Artikel 27 DSGVO.

Warum muss die wirtschaftlich berechtigte Person ein Post-Identverfahren durchlaufen?

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, eine Identitätsprüfung, gleichwertig einer Ausweiskontrolle vor Ort, durchzuführen. Das betrifft die wirtschaftlich berechtigte Person oder die wirtschaftlich berechtigen Personen.

Den Flyer der Berliner Senatsverwaltung zu Ihren Mitwirkungspflichten als Kunde können Sie hier downloaden.

Wir wünschten uns auch weniger Bürokratie, aber es ist nun mal so.